Gewährleistung (Mängelhaftung)
Für Verbraucher gilt die gesetzliche Mängelhaftung von 24 Monaten ab Lieferung.
Für Unternehmer beträgt die Mängelhaftung ebenfalls 24 Monate.
Für Unternehmer gelten ergänzend die Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB.
Etwaige bestehende Herstellergarantien bleiben unberührt.